Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Anwendbarkeit / Gültigkeit
Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sind subsidiär als integrierter Vertragsbestandteil der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag beigelegt und regeln allfällige, dort nicht erwähnte Themen. Bei Abweichungen ist dem Vertragstext beziehungsweise der Auftragsbestätigung der Vorrang zuzustehen.
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II. Vertragsabschluss
Das Vertragsverhältnis wird entweder durch einen beidseitig unterzeichneten Vertrag oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung basierend auf einer mündlichen oder schriftlichen Offerte seitens der Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH geschlossen.
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III. Vertragsdauer
Wenn nicht anders vereinbart, dauert jeder Vertrag entweder so lange wie befristet oder aber ein Jahr und erneuert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
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IV. Vorzeitige Vertragsauflösung
Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist nur unter den Voraussetzungen der einschlägigen Normen des Obligationenrechts sowie nach vorgängiger, schriftlicher Ermahnung mit ausreichender Verbesserungsfrist und darauffolgender, schriftlicher Abmahnung möglich.
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V. Vertragsmodifikationen
Grundsätzlich sind die vereinbarten Dienstleistungen nach Art, Umfang und Konditionen verbindlich. Dienstverlängerungen sind unter der Einhaltung der geltenden Arbeitszeitnormen jederzeit möglich. Dienstverkürzungen berechtigen nicht zur Kürzung der vereinbarten Entschädigung, es sei denn, diese seien 24 Stunden vor Dienstantritt der Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH schriftlich mitgeteilt worden. Aufträge, welche weniger als 24 Stunden vor Antritt der Dienstleistung abbestellt werden, führen zu einer Kostenbeteiligung von 50% des bestellten Volumens. Eine ganze oder teilweise Annullierung des Auftrages 12 Stunden vor Dienstbeginn durch den Auftraggeber berechtigt die Pantex AG, die ihr daraus entstandenen Kosten und Umtriebe vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
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VI. Leistungsumfang
Basis für den Leistungsumfang bilden die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Im Regelfall erstellt die Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ergänzende, speziell auf den betreffenden Auftrag definierte «Besondere Dienstvorschriften» (nachfolgend BDV). Bei länger anhaltenden Aufträgen erhält der Auftraggeber eine erstellte BDV, welche von der Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH, in Zusammenarbeit mit dem Kunden erstellt, ergänzt und am Dienstort positioniert wird. Änderungen oder Beanstandungen bezüglich der Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen sind unverzüglich der Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH schriftlich mitzuteilen. Die Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH ist mit Nachdruck bestrebt, diese unverzüglich anzupassen beziehungswiese zu beseitigen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. Allfällige mündliche Instruktionen durch Organe des Auftraggebers am Dienstort werden, wenn immer möglich, aufgenommen und in Schriftform intern verarbeitet. Allerdings können diese ohne offizielles Dokument keine Haftung der Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH auslösen.
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VII. Subunternehmen
Die Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH kann Subunternehmen einsetzen.
Diese haben vertraglich die Qualitätsansprüche der Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH
zu erfüllen, was eines schriftlichen Vertrages zwischen ihnen bedarf. Preise und Gültigkeit Grundsätzlich sind die vereinbarten Preise verbindlich. Bei Veränderung des Auftrages und/oder
der Dienstleistungsanforderung kann die Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH auch
während der Vertragsdauer nach vorgängiger Ankündigung eine entsprechende Anpassung
der Preise vornehmen. Angebot der Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH haben grundsätzlich eine Gültigkeit von 30 Tagen.
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VIII. Zahlungsmodalitäten
Jeder Auftrag wird gegen Rechnung ausgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungsbeträge fristgerecht und ohne Abzüge zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH ihre vertraglichen Leistungen sofort einstellen. Die Haftung der Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH für daraus entstandene Schäden ist ausgeschlossen. Die
Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH geht ohne vertragliche Normierung von einer Zahlungsfrist von 20 (in Worten: zwanzig) Tagen nach Rechnungsstellung aus. Die
Mindestbestellung und -verrechnung beträgt ohne anders lautende Formulierung
auf der Auftragsbestellung, 3 Stunden.
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IX. Haftung
Der Auftraggeber ist für Schäden, die ihm aus nicht vertragsgemässer Auftragserfüllung entstehen, gemäss der von der Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH abgeschlossenen Versicherung
für Personen- und Sachschäden zusammen bis zu CHF 10’000’000.00 gedeckt. Vermögensschäden sind bis zu einem Betrag von CHF 1’000’000.00 pro Fall gedeckt. Der Auftraggeber verzichtet auf weitergehende Forderungen gegenüber der Sicherheitsdienst Eule GmbH. Allfällige Forderungen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dem
Schadenereignis schriftlich anzumelden, andernfalls gelten sie als verwirkt.
Die Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf technische Mängel an Installationen und Apparaten sowie auf Straftatbestände zurückzuführen sind. Im Übrigen ist die Haftung der Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH subsidiär; sie entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht des Abschlusses
der notwendigen Sachversicherungen.
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X. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf alle Verträge mit der Verkehrs- und Sicherheitsdienst Eule GmbH ist schweizerisches
Recht anwendbar; der Gerichtsstand liegt nach Wahl der Verkehrs- und
Sicherheitsdienst Eule GmbH in Bern.
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